DIE BUNTE FLOTTE DARF NICHT STERBEN
BUNTE FLOTTE – Demonstration zu Erhaltung von Traditionsschiffen, Ausflugsbooten, Salonbooten und Partyflößen in der Sportboot-Vermietungs-Ordnung
Neben der Fahrgastschifffahrt tummeln sich auf deutschen Flüssen einen Vielzahl von gewerblich genutzten Sportbooten. Der gewerbliche Nutzung dieser historischen Boote, Stahlyachten, Kajütboote, Solarfahrzeuge , Partyflöße u.v.m. wird in der Sportbootvermietungsverordnung geregelt. Auf dieser Basis hat sich vor allem in Berlin, Brandenburg und Sachsen ein kleines wassertouristisches Nischengewerbe entwickelt: Die BUNTE FLOTTE
Ca. 100 Unternehmen vermieten Ihre Boote an Kleingruppen für Hochzeitsgesellschaften, Firmenfeiern und andere Events
NEUE VERORDNUG BEDROHT BUNTE FLOTTE
Das Bundesverkehrsministerium wollte auf der Druck von Teilen der Fahrgastschifffahrt und anderen Behörden durch eine Veränderung der Sportbootvermietungsverordnung den Betrieb der BUNTEN FLOTTE faktisch unmöglich machen.
Die bunten Boote sollen nur noch an Selbstfahrer vermietet werden. Die Gestellung von erfahrenen Schiffsführern und Besatzung wäre nicht mehr zulässig. Außerdem dürfte nicht mehr an Gewerbetreibende, z.B Hochzeitsagenturen, Firmenfeiern, Filmproduktionen vermietet werden.
Obwohl es noch nie einen Unfall mit den Schiffen der BUNTEN FLOTTE gegeben hat, würden auf unseren teils historischen Booten nicht umsetzbare Sicherheitsvorkehrungen Vorschrift werden.
WIR FAHREN WEITER
Sofort nach Inkrafttreten der neuen Verordnung haben sich betroffenen Bootsbesitzer bundesweit als BUNTE FLOTTE vernetzt und konnten mit zwei Musterklagen erreichen, dass die neue Verordnung jetzt überarbeitet werden muss.
Dadurch konnte erreicht werden, dass die BUNTE FLIOTTE auf Basis der ursprünglichen Regelung bundesweit ganz legal weiterfahren kann . Aktuell besteht also Rechtssicherheit für die BUNTE FLOTTE und ihrer Gäste.
Eine grundsätzliche und langfristige Lösung steht aber immer noch aus – der Fortbestand der BUNTEN FLOTTE ist noch immer nicht gesichert.
FORDERUNGEN DER BUNTEN FLOTTE:
– Vollständige Rücknahme der Neuverordnungen
– Aufhebung der Antragsperre für Neuzulassung
– Neuregelungen wie Personenbegrenzung, erweiterte Sicherheitsvorkehrungen,
Besatzungsordnung sollen in der Sportbootvermietungsverordnung integriert werden.
– Der Fortbestand der BUNTEN FLOTTE muss gesichert werden.